Infektionsschutz-Regelung zur Durchführung von Gottesdiensten und Veranstaltungen in der LKG e.V. Pfuhl

3. April 21 | Beitragsarchiv

Liebe Gemeindebesucher,

seit Beginn dieser Woche gibt es wieder eine neue Bayerische Infektionsschutzverordnung.
Es gibt darin seit langem erstmals für Gemeindearbeit und Gottesdienste keine gesetzlichen Vorgaben mehr – aber durchaus Empfehlungen zum Schutz.

Das betrifft die Empfehlung zur Wahrung des Mindestabstandes und zum Tragen von Gesichts­masken in Innenräumen.

Als Gemeinde möchten wir einen guten Übergang schaffen, mit dieser neuen Situation umzugehen. Die Vielfalt unserer Gemeinde spiegelt sich auch im Umgang mit der Coronasituation. Es gibt die Freiheitsliebenden, die den Tag ohne Maske herbeisehnen und es gibt genauso diejenigen unter uns, die weiterhin Sorge vor einer Ansteckung haben. Beides darf sein – braucht aber die gemeinsamen Absprachen im Umgang miteinander.

Als Gemeindeleitungskreis bitten wir euch um das Einhalten folgender Regelungen bei Gottesdiensten und größeren Veranstaltungen in unserer Gemeinde:

  • Mindestabstände sollen weiterhin eingehalten werden
  • Auf den Begegnungsflächen gilt für Gottesdienste weiterhin Maskenpflicht (einfache med. Maske oder FFP2 nach eigenem Ermessen)
  • Am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden
  • Zum Singen bitten wir die Maske noch aufzulassen
  • Die Testpflicht für Bühnenmitarbeiter entfällt – es darf aber gerne getestet werden

Für die Kinder- und Jugendarbeit entfallen alle Vorgaben (analog zu den Schulen).
Selbstverständlich darf man sich freiwillig weiterhin schützen J

Euer Gemeindeleitungskreis

(Stand 03.04.2022)

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