– Stand 21.01.2021 –
Zum Schutz der Besucher und Mitarbeiter sowie zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gelten bis auf Widerruf folgende Regelungen zur Durchführung von Gottesdiensten in der LKG e.V. Pfuhl:
- Der Besuch eines Gottesdienstes im Gemeindezentrum der LKG e.V. Pfuhl erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung des Besuchenden. Videogottesdienste werden weiterhin online angeboten.
- Die maximale Teilnehmerzahl pro Gottesdienst liegt derzeit bei 100 Besuchern bei geschlossener bzw. 140 Besuchern bei geöffneter Faltwand, jew. zuzügl. Mitarbeiter. Mit Erreichen der Obergrenze erfolgt ein Einlass-Stopp durch den Ordner.
Aus diesem Grund bitten wir um möglichst frühzeitige vorherige Anmeldung online unter www.lkg‑pfuhl.de/anmeldung oder telefonisch unter 0176/56594691.
Unangemeldete Gäste sind namentlich auf der Anmeldeliste zu ergänzen. Bei gemeindefremden Personen sind Kontaktdaten / Telefonnummer zu erfassen. - Der Besuch des Gottesdienstes ist allen Personen untersagt, die aktuell positiv auf COVID-19 getestet oder unter Quarantäne gestellt sind, Atemwegsprobleme (respiratorische Symptome jeder Schwere) haben, unspezifische Allgemeinsymptome oder Fieber haben oder in den letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19 Erkrankten gehabt oder sich ohne Mund-Nasen-Bedeckung im selben Raum wie ein bestätigter COVID-19-Fall aufgehalten haben.
- Die Mund-Nase-Bedeckungspflicht mit FFP2-Maske gilt im gesamten Gemeindezentrum. Diese ist vor Betreten des Gebäudes anzulegen. – Abweichend davon gilt:
- Kinder unter 6 Jahren: keine Mund-Nase-Bedeckungspflicht;
- Kinder von 6-14 Jahren: einfache Mund-Nase-Bedeckungspflicht;
- Programmbeteiligte auf der Bühne sind für die Dauer ihres Einsatzes auf der Bühne ausgenommen;
- Personen mit Befreiung durch qualifiziertes ärztliches Attest;
- Zwischen allen Besuchern ist in alle Richtungen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. (ausgenommen sind Familien mit gemeinsamem Hausstand). Zwischen Musikern untersch. Hausstandes gilt weiterhin der Abstand von 2 Metern.
- Gemeindegesang ist untersagt.
- Die Abstandsregelung gilt auf dem gesamten Gelände der LKG – auch beim Betreten und Verlassen des Gemeindezentrums. Deshalb erfolgt der Zugang über den regulären Haupteingang – der Ausgang über die Foyertüre im Norden zum Parkplatz (Einbahn-Regelung).
- Es dürfen nur die bereitgestellten Sitzplätze unter Wahrung des o.g. Mindestabstandes benutzt werden. Familien mit gem. Hausstand dürfen den Mindestabstand unterschreiten.
- Die Empore darf nur auf den ausgewiesenen Sitzplätzen benutzt werden. Der Zugang erfolgt über die Innentreppe, der Ausgang über die Außentreppe (Einbahn-Regelung).
- Der Eltern-Kind-Raum steht während des Gottesdienstes max. für eine Familie desselben Hausstandes zur Verfügung (Bevorzugt Programm-Mitarbeiter). Bei Belegung ist das Belegt-Schild möglichst mit Namensnennung am Eingang auszuhängen.
- Weiterhin geschlossen sind Bistro und Garderobe. Jacken sind mit an den Sitzplatz zu nehmen.
- Toilettenbenutzung sollte möglichst zu Hause – im Gemeindehaus nur in dringenden Fällen erfolgen.
- Für den geordneten Ablauf sorgt ein ehrenamtliches, sichtbar gekennzeichnetes Ordnerteam. Diese sind gegenüber allen Besuchern weißungsberechtigt.
- Die maximale Gottesdienst-Länge soll 60 Minuten nicht überschreiten.
- Die Lüftungsanlage ist (sofern nicht automatisch programmiert) vor jeder Veranstaltung manuell einzuschalten und deren Betrieb zu kontrollieren.
- Die Möglichkeit zur Einlage einer Kollekte besteht am Ausgang.
- Für Mitarbeiter und Programmbeteiligte sind die weiteren Vorgaben des Gemeindeleitungskreises zu beachten.
Der Gemeindeleitungskreis
Mit meinem Besuch verpflichte ich mich, diese Infektionsschutz-Regeln verbindlich einzuhalten.
Als Erziehungsberechtigte sorge und hafte ich für die Einhaltung auch durch meine Kinder